Worin wir am besten sind
Leistungen
- Gründungsberatung
- Steuerregistrierung
- Steuerliche Beratung
- Erstellung Jahresabschluss
- Betriebliche Steuererklärungen
- Vertretung beim Finanzamt
- Finanzbuchhaltung
- Steuergestaltung
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Steuergestaltung & Optimierung
Hier sind wir Profis:
Steuerberatung
Buchhaltung
Neugründungen
Wir beraten Sie umfassend zu allen möglichen Themen des deutschen Steuerrechts und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
Experts In Tax Advice Accounting Audits Start-Ups
We provide comprehensive advice on all possible topics of German tax law and look forward to assisting you.
Häufig gestellte
Fragen
Die Abgabefrist hängt von der Jahressteuerschuld vom Vorjahr ab:
– größer 7.500,00 € – Monatlich (Im Jahr der Neugründung – monatlich)
– 1.0000,00 € bis 7.5000,00 € – Quartal
– kleiner 1.000,00 € – Umsatzsteuerjahreserklärung
Abgabe- und Zahlungsfrist ist am 10. des Folgemonats (Sa/So oder Feiertag, nächster Werktag). Die Abgabefrist kann auf Antrag durch eine Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängert werden.
Gemäß §14 Abs. 4 UstG müssen folgende Pflichtangaben in der Rechnung enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift der leistenden Unternehmer:in
- Vollständiger Name und Anschrift der Leistungsempfänger:in
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder den Umfang und die Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstige Leistungen
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen
Gemäß §33 UStDV müssen bei einer Rechnung, welche kleiner als 250,00 € ist, mindestens folgende Angaben enthalten sein:
- Vollständiger Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- Ausstellungsdatum,
- Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung (zutreffende Leistungsbeschreibung)
- Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigen Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei Ihrem Gewerbeamt vor. Dies ist meistens die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Gebühren belaufen sich je nach Gemeinde zwischen 10 – 60,00 €. Nach Erhalt des Gewerbescheins ist die steuerliche Registrierung beim Finanzamt vorzunehmen, hierbei unterstütze ich Sie gerne.