Worin wir am besten sind

Leistungen

Gründungsberatung

Mit unserer Gründungsberatung wissen Sie, was aus steuerlicher Sicht zu beachten ist. Sie können von uns einen ganzheitlichen Beratungsansatz erwarten.

Steuerregistrierung

Wir begleiten Sie nach der Gründungsphase in die Praxis hinein. Angefangen von der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt, bis hin zu den laufenden Geschäftsvorgängen.

Steuerliche Beratung

Wir unterstützen und beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen Vorschriften. Wir beantworten Ihre betriebswirtschaftlichen Fragen auf Basis Ihrer Geschäftszahlen.

Erstellung Jahresabschluss

Wir kümmern uns um die steuerlichen Notwendigkeiten und erstellen fristgerecht Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Betriebliche Steuererklärungen

Neben Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen, erstellen wir auch fristgerecht Ihre betrieblichen Steuererklärungen und erledigen die damit verbundenen steuerlichen Nebenarbeiten.

Vertretung beim Finanzamt

Lehnen Sie sich zurück - wir übernehmen den Schriftwechsel mit dem Finanzamt. Wir legen bei Bedarf für Sie Einspruch ein, wenn nötig bis zur letzten Instanz.

Finanzbuchhaltung

Wir verbuchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und erstellen fristgerecht Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen. So erhalten Sie einen Überblick Ihrer Kennzahlen.


Steuergestaltung & Optimierung

Handeln nach Zahlen - Wir finden gemeinsam heraus, wie Ihre steuerliche Struktur optimiert werden kann und steuerliche Möglichkeiten genutzt werden können, um Ihre Steuerlast zu senken.

Hier sind wir Profis:
Steuerberatung Buchhaltung Neugründungen

Wir beraten Sie umfassend zu allen möglichen Themen des deutschen Steuerrechts und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Experts In Tax Advice Accounting Audits Start-Ups

We provide comprehensive advice on all possible topics of German tax law and look forward to assisting you.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Kontakt

oder

Häufig gestellte

Fragen

Die Abgabefrist hängt von der Jahressteuerschuld vom Vorjahr ab:
– größer 7.500,00 € – Monatlich (Im Jahr der Neugründung – monatlich)
– 1.0000,00 € bis 7.5000,00 € – Quartal
– kleiner 1.000,00 € – Umsatzsteuerjahreserklärung

Abgabe- und Zahlungsfrist ist am 10. des Folgemonats (Sa/So oder Feiertag, nächster Werktag). Die Abgabefrist kann auf Antrag durch eine Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängert werden.

Gemäß §14 Abs. 4 UstG müssen folgende Pflichtangaben in der Rechnung enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift der leistenden Unternehmer:in
  • Vollständiger Name und Anschrift der Leistungsempfänger:in
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder den Umfang und die Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstige Leistungen
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
  • im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen

 

Gemäß §33 UStDV müssen bei einer Rechnung, welche kleiner als 250,00 € ist, mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung (zutreffende Leistungsbeschreibung)
  • Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigen Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei Ihrem Gewerbeamt vor. Dies ist meistens die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Gebühren belaufen sich je nach Gemeinde zwischen 10 – 60,00 €. Nach Erhalt des Gewerbescheins ist die steuerliche Registrierung beim Finanzamt vorzunehmen, hierbei unterstütze ich Sie gerne.