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Häufig gestellte
Fragen
Ein Unternehmen, z.B. eine UG oder GmbH, muss eine Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben. Darüber hinaus muss die Bilanz im öffentlichen Portal des Bundesanzeigers veröffentlicht und elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Darüber hinaus sind zahlreiche Formvorschriften zu beachten, z.B. Gesellschafterbeschlüsse bei der Festsetzung von Geschäftsführergehältern, Dividendenausschüttungen und bei der Feststellung des Jahresabschlusses.
Gerne prüfen wir Ihre Geschäftsidee und erstellen einen Businessplan. Dabei sind zahlreiche Themen wie die Wahl der Rechtsform, die Marktanalyse und die Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Wir kümmern uns um die Anmeldung beim Finanzamt und, falls erforderlich, bei den Sozialversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaft.
In der Regel wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag fällig. Diese ist am Tag der Dividendenausschüttung beim Finanzamt anzumelden und auch sofort abzuführen. Es wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt.
Der Steuersatz für ein Unternehmen setzt sich aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen. Je nach Gemeinde, in der das Unternehmen registriert ist, kann mit einem Steuersatz zwischen 28 % und 34 % gerechnet werden.